Einschulung (allgemein)
Ferienbetreuung

Einschulung (allgemein)
Mit dem Beginn eines Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig, die das das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30. September vollenden werden.
Für so genannte Kann-Kinder gibt es in Niedersachsen keinen Stichtag, es könnten also bereits Vierjährige eingeschult werden, wenn sie die für den
Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Nach § 64 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) können schulpflichtige Kinder, die körperlich, geistig oder in ihrem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt sind, um mit der Aussicht auf Erfolg am Unterricht der Grundschule oder einer Förderschule teilzunehmen, vom Schulbesuch um ein Jahr zurückgestellt werden. Sie können verpflichtet werden, zur Förderung ihrer Entwicklung einen Schulkindergarten zu besuchen.
Über die Aufnahme in die Grundschule entscheidet die Schulleitung. Gleiches gilt für die Zurückstellung vom Schulbesuch und die Einweisung in einen Schulkindergarten (im Bezirk Nord gibt es einen Schulkindergarten an der Grundschule Donnerschwee).
Die Schulanmeldung erfolgt etwa 15 Monate vor der Einschulung (also oft im April des Jahres vor Schulbeginn). Sie als Eltern werden von unserer Schule zur Anmeldung angeschrieben, wenn wir für Ihr Kind zuständig sind.


Spannende und erholsame Ferien mit dem BTB Oldenburg
Als Kooperationspartner ist es uns, dem BTB Oldenburg, wichtig, dass Freizeit, Spaß und Erholung im Mittelpunkt der Schulferien stehen. Deshalb laden wir die Schülerinnen und Schüler regelmäßig zu thematischen Ausflügen und Aktivitäten außerhalb des Schulgeländes ein. Wir besuchen Museen, Abenteuerspielplätze, nutzen die BTB-eigenen Sportstätten oder machen auch mal eine Wattwanderung. Es wird gemeinsam gebacken, gekocht, gefrühstückt und manchmal entstehen dabei auch neue Freundschaften über die Klasse hinaus.
Ansprechpartnerin
Sybille Goßlau


